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AKEO Ingenieurbau
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Wohnung geerbt, sanieren, vermieten oder verkaufen

Zielgruppe: Erben einer Wohnung, oft 50+

Eine geerbte Wohnung kommt selten in vermarktungsfähigem Zustand. Oft ist der Grundriss aus den 60er/70ern, mit kleinen Zimmern und engem Flur. Ein gut platzierter Wanddurchbruch macht den Unterschied zwischen 'lässt sich schwer vermieten' und 'innerhalb einer Woche weg'. Hier rechnet sich Investment, bei Vermietung über höhere Miete, bei Verkauf über Verkaufspreis-Aufschlag.

Typische Wanddurchbruch-Szenarios in dieser Phase

Schlauch-Wohnung zur offenen Wohnküche umbauen

Klassischer 60er-Jahre-Grundriss: kleine Küche + Wohnzimmer getrennt. Wanddurchbruch erhöht Vermietbarkeit deutlich (Mietpreis +10-15 % möglich).

Bad vergrößern für moderne Erwartungen

Ein 4-m²-Bad ist heute schwer vermietbar. Wand zwischen Bad und Flur raus für 6-m² ist oft 'der' Kauf-Trigger.

Zwei Mini-Zimmer zu einem großen zusammenlegen

60er-Jahre-Wohnungen haben oft 2× 8 m² statt 1× 16 m². Für moderne Familien-Tauglichkeit Wand raus, Statik je nach Wand.

Zeitfenster

Bauphase zwischen Räumung und Vermietung

Erbe + Räumung dauert oft 3-6 Monate (Hinterlassenschaft sichten, Verwandte einigen). Direkt danach Bauphase 4-8 Wochen für Wanddurchbruch + Renovierung. Dann Vermietung. Steuer-Tipp: Renovierungskosten sind im Rahmen der Erhaltungs-Aufwendungen sofort absetzbar (nicht über AfA), wenn unter 15 % der Anschaffungskosten in den ersten 3 Jahren.

Was in dieser Phase am meisten nervt

  • !Emotionale Belastung, Wohnung war Eltern-Erinnerung
  • !Kosten-/Nutzen-Rechnung unklar: lohnt sich der Umbau für die geplante Miete?
  • !Mit-Erben sind oft uneins über Investitionshöhe
  • !Steuerliche Fallen (15 %-Grenze, anschaffungsnahe Aufwendungen)

Praktische Tipps aus der Bauleitung

  • Vorher Marktcheck: was wird in der Lage vermietet, was zahlen Mieter, Renovierung muss zur Ziel-Miete passen
  • Anschaffungsnahe Aufwendungen (15 %-Grenze): Renovierungskosten in den ersten 3 Jahren nach Erbe können steuerlich AfA-pflichtig statt sofort absetzbar werden, Steuerberater fragen
  • Statik-Dokumentation aufbewahren, beim Verkauf wertet das die Immobilie auf
  • Bei Vermietung: WEG-Verwaltung sofort über Eigentümerwechsel + Bauplanung informieren
  • Bauamt-Anzeige bei tragenden Eingriffen, verzichten kann teuer werden (Rückbau-Anordnung)
Unser Tipp für deinen Start

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Passend dazu

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Häufige Fragen aus dieser Lebensphase

?Lohnt sich Wanddurchbruch für höhere Miete?

In Berlin grob: Wanddurchbruch zur offenen Wohnküche bringt 0,50-2,00 €/m² mehr Miete je nach Lage. Bei 80 m² Wohnung also 40-160 € pro Monat. Bei Investition von 8.000-12.000 € amortisiert sich das in 5-15 Jahren, solider Hebel. Plus: Wohnungen mit modernem Grundriss stehen seltener leer.

?Was ist die 15 %-Regel bei Renovierung nach Erbschaft?

Wenn Renovierungs- und Modernisierungskosten in den ersten 3 Jahren nach Erbe / Kauf zusammen mehr als 15 % der Anschaffungskosten (Bemessung: Gebäudewert ohne Grundstück) ausmachen, sind sie nicht sofort als Werbungskosten absetzbar, sondern müssen über AfA (50 Jahre, 2 %/Jahr) abgeschrieben werden. Wer den Wanddurchbruch nicht im Erbjahr macht oder unter 15 % bleibt, kann die Kosten sofort steuerlich geltend machen. Unbedingt Steuerberater hinzuziehen.

?Brauche ich für jeden Mit-Erben Zustimmung zum Umbau?

Ja, solange die Erbengemeinschaft besteht. Bauliche Veränderungen brauchen Einstimmigkeit oder Mehrheits-Beschluss (je nach Erbvertrag). Praxis: Erbauseinandersetzung anstreben, einer kauft die anderen aus, dann freie Bauplanung. Wenn das nicht geht, einen Erben bevollmächtigen und vorab in WhatsApp/Mail dokumentieren.

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